Wechsel beim 2. Vorsitz

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 25. August hat Peter Sprenger, unser langjähriger 2. Vorsitzender mitgeteilt, dass er aus persönlichen Gründen nicht mehr als 2. Vorsitzender antreten wird. Peter ist bereits seit 1998 bei der SG aktiv. Dabei hat er eine typische Vereinskarriere hingelegt. 😉 Erst als Vater, der beim Training seiner Kinder dabei gesessen hat. Später als Aushilfstrainer, Trainer und Schiedsrichter. Auch Teambetreuer für die 2. Bundesligamannschaft steht in seinem Lebenslauf. Basketball-Persönlichkeiten wir Dirk Mädrich oder ein gewisser Nils Mittmann kreuzten seinen Weg. Irgendwann kam es, wie es kommen musste, und er übernahm im Jahr 2009 einen Vorstandsposten als Sportwart bei der SG. Im Jahr 2014 wurde er zum 2. Vorsitzenden gewählt.

Insbesondere in den letzten Jahren hat Peter die SG durch zum Teil sehr schwierige Zeiten geführt. Teilweise hat nur er allein als 2. Vorsitzender die Geschicke im Vorstand der SG gelenkt. Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass es die SG Braunschweig voraussichtlich ohne das Engagement von Peter nicht mehr geben würde. In einer Zeit als fast niemand mehr da war, hat Peter die Verantwortung für die SG übernommen, obgleich er immer gesagt hat, dass er genau diese Verantwortung nicht haben möchte.

Auch wenn wir sehr traurig darüber sind, dass Peter nicht mehr als 2. Vorsitzender zur Verfügung steht, freuen wir uns doch sehr, dass sich Peter bereit erklärt hat, der SG weiterhin für die Organisation des Spielbetriebes zur Verfügung zu stehen.

Von daher an dieser Stelle ein riesiger Dank an Peter für die bisherige Tätigkeit und mögest Du uns und dem Braunschweiger Basketball noch viele Jahre – in welcher Funktion auch immer – erhalten bleiben.

Wer Peter kennt, weiß aber auch, dass er den Vorstandsposten unter keinen Umständen geräumt hätte, wenn er nicht gewusst hätte, dass er den 2. Vorsitz in gute Hände gibt. Insoweit hat sich Sacit Sen zur Wahl gestellt und ist als 2. Vorsitzender gewählt worden. Dieser dürfte den Meisten bereits als Mitglied des erweiterten Vorstandes bereits bekannt sein.